Ihre Strafverteidiger im Sexualstrafrecht

Verteidiger Strafrecht

Spezialisierung, Erfahrungsaustausch und stetige Fortbildung sind für uns unabdingbare Voraussetzungen für eine erfolgreiche Verteidigung.

Kaum ein anderer Vorwurf ist so schwerwiegend und für Beschuldigte so existenzgefährdend und belastend wie die Beschuldigungen in Sexualstrafverfahren. Dabei kann es u.a. zu Vorwürfen der Vergewaltigung, der sexuelle Nötigung, des Besitzes oder Verbreitung von Kinderpornographie, oder des sexuellen Missbrauchs von Kindern kommen.

In diesen Verfahren ist es besonders wichtig gut beraten und verteidigt zu sein.

Gerade für Beschuldigte, die noch wenig Erfahrungen mit Strafverfahren haben ist es ungewohnt: Die Polizei ist in einem Ermittlungsverfahren gegen Sie nicht Ihr Freund und Helfer. Machen Sie keine Angaben zur Sache, Schweigen ist zunächst immer die beste Option.

Lassen Sie sich von einem Fachanwalt für Strafrecht beraten und kontaktieren Sie uns unter der Nummer 0761/38 79 20 oder (in Eilfällen bei Haft o.ä.) unter unserer Notrufnummer 0761/38 79 216.

Ihre Anfrage behandeln wir selbstverständlich mit höchster Diskretion und sind schnellstmöglich für Sie da.

Wir besprechen mit Ihnen zunächst das weitere Vorgehen. Als Strafverteidiger im Sexualstrafrecht wissen wir, dass es beim Vorwurf der Vergewaltigung zu Falschbeschuldigungen kommen kann. Aber auch wenn die Vorwürfe zutreffen sollten, macht die richtige Verteidigungsstrategie den Unterschied, um einen möglichst guten Verfahrensausgang zu gewährleisten.

Für Rückfragen stehen die Strafverteidiger Jens Janssen, Jan-Georg Wennekers und Dr. Jan-Carl Janssen Anwaltsbüro im Hegarhaus, Freiburg zur Verfügung.

0761 / 38 79 20
Terminvereinbarung
0761 / 38 79 216
NOTFALL Strafrecht

Unser Strafverteidigungs-Team

Jens Janssen

Jens Janssen

Fachanwalt für Strafrecht

Schwerpunkte
Sexualstrafrecht
Kapitalstrafsachen
Tötungsdelikte
Bandendelikte
Maßregelvollzug
Betäubungsmittelrecht (BtMG)
Jugendstrafrecht
Verkehrsstrafrecht

📧 janssen@hegarhaus.de
📞 0761/38 79 20

Jan-Georg Wennekers

Jan-Georg Wennekers

Fachanwalt für Strafrecht

Schwerpunkte
Sexualstrafrecht
Kapitalstrafsachen
Betäubungsmittelrecht (BtMG)
Jugendstrafrecht
Medizinstrafrecht
Wirtschaftsstrafrecht
und in Bußgeldverfahren wegen Ordnungswidrigkeiten

📧 wennekers@hegarhaus.de
📞 0761/38 79 20

Jan-Carl Janssen

Dr. Jan-Carl Janssen, LL.M. (Glasgow)

Fachanwalt für Strafrecht

Schwerpunkte
Sexualstrafrecht
Betäubungsmittelrecht (BtMG)
Wirtschaftsstrafrecht
Jugendstrafrecht
Medizinstrafrecht
Untersuchungshaft
Auslieferungsrecht
Ordnungswidrigkeitenrecht

📧 jc.janssen@hegarhaus.de
📞 0761/38 79 20

Vorladung von der Polizei wegen Vergewaltigung erhalten – was muss ich jetzt tun?

Wenn Sie eine Vorladung als Beschuldigter wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung, der Vornahme exhibitionistischer Handlungen, des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder einer anderen Sexualstraftat erhalten haben, sollten Sie auf keinen Fall unüberlegt zu einem Vernehmungstermin bei der Polizei erscheinen und ungeprüft Angaben zu den Vorwürfen machen.

Auch wenn der Vorwurf Sie vollkommen überraschend trifft, Sie von Ihrer Unschuld überzeugt sind oder nur klarstellen wollen, wie es tatsächlich war: Lassen Sie sich zunächst anwaltlich beraten und wenden Sie sich dafür an einen erfahrenen Strafverteidiger für Sexualstrafverfahren.

Kontaktieren Sie uns unter der Nummer 0761/38 79 20 oder (in Eilfällen bei Haft o.ä.) unter unserer Notrufnummer 0761/38 79 216.

Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie – was jetzt?

Für die Beschuldigten gibt es kaum eine Situation, die schockierender und auf der ersten Blick beschämender ist: Die Polizei steht vor der Tür mit einem Durchsuchungsbeschluss wegen Besitz und Verbreitung von Kinderpornographie.

In dieser Situation sollten Sie die Ruhe bewahren. Die Beamten müssen Sie einlassen, die Durchsuchung lässt sich nicht aufhalten – wichtig ist aber, dass Sie keine Angaben machen. Sie haben bereits jetzt das Recht einen Strafverteidiger zu kontaktieren - nutzen Sie dieses Recht! Auch wenn Sie das Bedürfnis haben Dinge klarzustellen, sollten Sie zunächst schweigen.

Die Polizei wird bei der Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie in der Regel Handys, Smartphones, Tablets, Laptops, Computer suchen und beschlagnahmen. Sollte es sich um Geschäftshandys / Geschäfts-PCs handeln, ist es möglich durch eine vollständige Datensicherung einer Beschlagnahme im Einzelfall entgegenzuwirken.

Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss aushändigen, Sie erhalten auch einen Durchschlag der Auflistung beschlagnahmter Gegenstände, den Sie aufbewahren sollten.

Kontaktieren Sie uns dann unter der Nummer 0761/38 79 20 oder (in Eilfällen bei Haft o.ä.) unter unserer Notrufnummer 0761/38 79 216.

Vorwurf der Vergewaltigung oder des sexuellen Missbrauchs von Kindern bei Scheidung oder Trennung?

Es ist in unserer Praxis nicht unüblich, dass es im Rahmen von Auseinandersetzungen im Familienrecht (bei Trennungen, Scheidungsverfahren oder in Unterhaltsstreitigkeiten), dass Vorwürfe der Vergewaltigung, der sexuellen Nötigung oder des Kindesmissbrauchs eingesetzt werden, um dem ehemaligen Partner zu schaden oder vermeintlich eine günstigere Rechtsposition in der familienrechtlichen Auseinandersetzung zu erlangen.

In diesen Zusammenhängen kann es unzutreffenden Anschuldigungen kommen, die gerade wenn es um Kinder geht, außerordentlich belastend für die Beschuldigten sind.

In Zusammenarbeit mit unserer erfahrenen familienrechtlichen Abteilung können wir als Strafverteidiger in Sexualstrafverfahren im Anwaltsbüro Hegarhaus umfassende Beratung anbieten.

Kontaktieren Sie uns hierzu unter der Nummer 0761/38 79 20 oder (in Eilfällen bei Haft o.ä.) unter unserer Notrufnummer 0761/38 79 216.

Anwaltsbüro im Hegarhaus
Lassen Sie sich beraten!